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Vortragsveranstaltung im November 2019

Einbruchschutz - Wie schütze ich mein Haus / meine Wohnung?


WickertEin voller Erfolg war unsere Vortragsveranstaltung zum Thema „Einbruchschutz – Wie schütze ich mein Haus / meine Wohnung.“ Als Referentin konnten wir Frau Kriminalhauptkommissarin Patricia Wickert des Polizeipräsidiums Mannheim gewinnen.

In ihrem Vortrag ging Frau Wickert zuerst auf die gängigen Meinungen und Vorurteile („Bei mir wird schon nicht eingebrochen, bei mir ist eh nichts zu holen…“) ein. Im weiteren Verlauf haben die Zuhörer dann mehr darüber erfahren, wo, wann und wie häufig überhaupt in Deutschland eingebrochen wird und dass über die Hälfte aller Wohnungseinbrüche tagsüber geschehen, bevorzugt in der dunklen Jahreszeit von Oktober bis März und auch überwiegend bei Abwesenheit der Bewohner. In der Regel kommen die Täter über Haus-, Wohnungs- und Nebentüren, aber auch durch Fenster sowie Balkon- bzw. Terrassentüren in das Innere der Wohnung bzw. des Hauses. Den besten Zugang bieten Wohnungen im Erdgeschoss oder im ersten Obergeschoss, aber auch freistehende Einfamilienhäuser, die durch Hecken oder Bäume dem Täter Sichtschutz gewähren, sind besonders betroffen. Ein weiteres Kriterium, nach denen Täter ihre Tatobjekte aussuchen, ist neben dem Risiko (Nähe von Nachbarn, Anwesenheit der Bewohner, Hunde, mögliche Fluchtwege, Alarmanlagen etc.) aber auch die Gelegenheit bzw. die Leichtigkeit, gegeben durch den beispielsweise nicht vorhandenen technischen Widerstand oder gekippte Fenster. Auch die Art und Höhe der Beute dient als weiteres Kriterium, wobei vor allem Bargeld, Schmuck und Kleinelektronik zum ausgewählten Diebesgut gehört.

Sehr ausführlich und interessant wurden dann die verschiedenen Einbruchmethoden und das gängige Werkzeug der Täter genauer erklärt, dem Zuhörer wurde aufgezeigt, wie schnell die Täter in der Wohnung bzw. dem Anwesen sind, das Hab und Gut durchsucht und das Objekt wieder verlassen wurde.

Um das geschilderte Szenario zu vermeiden, wurden die Zuhörer im weiteren Verlauf des Vortrags über nachträgliche Sicherungsmöglichkeiten informiert. Hier empfehlen sich für Fenster und Fenstertüren vor allem einbruchhemmende Beschläge nach DIN 18104 Teil 2, hierzu gehören u. a. Schließstücke und abschließbare Griffe aber auch Zusatzschlösser nach DIN 18104 Teil 1. Bei Nachrüstmöglichkeiten für Türen sollte ebenfalls darauf geachtet werden, lediglich DIN 18104 geprüfte und / oder VdS-anerkannte Produkte zu verwenden.

Bei Neuanschaffung von Fenster und Türen sollten Bewohner darauf achten, zertifizierte Elemente nach DIN EN 1627-1630 RC 1-6 zu verwenden, wobei diese Elemente mindestens die Widerstandsklasse RC 2 aufweisen sollten.

Zur Prävention dienen aber auch wachsame Nachbarn, so sollte man sich gegenseitig kennen, mitei-nander sprechen und über Veränderungen, wie z. B. eine Urlaubsreise oder Handwerker, informieren.

MaterialDa Frau Wickert ihren Vortrag mit zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis unterlegte, Sicherheitsbeschläge mit Pilzköpfen sowie Schließstücke in die Runde reichte und die Zuhörer bereits während ihrer Ausführungen die Möglichkeit hatten, Fragen zu stellen, blieb die Thematik durchgehend anschaulich, verständlich und interessant.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Zuhörer dann nochmal die Möglichkeit, direkt Fragen an die Referentin zu stellen, Informationsmaterial mitzunehmen und die mitgebrachten Nachrüstmöglichkeiten nochmal genauer zu betrachten. Abschließend konnte der Abend somit als überaus gelungen verbucht werden.

Vortragsveranstaltung im November 2018

Testamentserrichtung und Testamentsgestaltung


Ein voller Erfolg war unsere diesjährige Vortragsveranstaltung zum Thema „Testamentserrichtung und Testamentsgestaltung – ausgewählte Fragestellungen rund um das Thema Erben und Vererben“. Referent war Herr Dr. Niklas Hagedorn, Notar mit Amtssitz in Heidelberg.

Hagedorn2WebHerr Dr. Hagedorn eröffnete seinen Vortrag mit einem klassischen Standardfall, bei dem kein Ehevertrag vorhanden ist, und erklärte die Aufteilung des im Erbfall zu verteilenden Vermögens. Im Nachgang vermittelte er den Zuhörern ausführlich, welche Störfälle bei der gesetzlichen Erbfolge auftreten und wie diese durch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments verhindert werden können. Besonders interessant waren hier zum Einen die Vorteile eines Berliner Testaments, aber auch die Risiken, die ein solches Testament mit sich bringt, zum Anderen, welche Regelungen (z. B. Schenkung, Erbverzicht) man zu Lebzeiten bereits treffen kann. Im Anschluss hieran bekamen die Zuhörer noch einen kleinen Exkurs zum Thema Vorsorgevollmacht vermittelt. An zahlreichen Beispielen hatten die Zuhörer sodann die Möglichkeit, ihr neu erworbenes Wissen zu testen und selbstverständlich während des gesamten Vortrages Fragen zu stellen.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Zuhörer dann nochmals die Möglichkeit, direkt Fragen an Herrn Dr. Hagedorn zu stellen. Abschließend konnte der Abend somit als überaus gelungen verbucht werden und wir freuen uns, Herrn Dr. Hagedorn bald wieder als Vortragsredner gewinnen zu können.

Öffentliche Informationsveranstaltung im Oktober 2018

„Lohnt sich die Anschaffung einer Solarstromanlage?“


Ein großer Erfolg war unsere gemeinsam mit der Stadt Heidelberg, der KliBA Heidelberg sowie den Stadtwerken Heidelberg organisierte Vortragsveranstaltung zum Thema „Lohnt sich die Anschaffung einer Solarstromanlage?“. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Vorsitzenden, Herrn Thilo Koch, ging Herr Frank Koslowski vom Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie zunächst auf die einzelnen Klimaschutzziele sowie auf Potentiale für die Energieversorgung ein und stellte im weiteren Verlauf noch einmal die von der Stadt Heidelberg entwickelte Solarkampagne vor.

BermichIm Anschluss hieran informierte Herr Ralf Bermich, Leiter der Abteilung Klimaschutz und Energie der Stadt Heidelberg über die Vorteile von Solarstrom und über die Unterschiede von Photovoltaiksystemen mit und ohne Batteriespeicher. Des Weiteren stellte er aktuelle Förderprogramme zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage vor und machte die Zuhörer auf die rechtlichen Aspekte wie Baugenehmigung, Gestaltungssatzung, Steuern etc. aufmerksam (weitere Informationen erhalten Sie unter www.heidelberg.de/sonnenstrom).


Auf den Vortrag folgte sodann eine ausführliche Diskussionsrunde, währenddessen sowie im Anschluss hieran hatten die Zuhörer dann nochmals die Möglichkeit, direkt Fragen zu stellen. Insgesamt konnte der Abend somit als überaus gelungen verbucht werden.

Vortragsveranstaltung im November 2017

Verjährungsfragen im Bauvertragsrecht


HP_VA_WernekeEin voller Erfolg war unsere Vortragsveranstaltung zum Thema „Verjährungsfragen im Bauvertragsrecht“. Ziel des Vortrages war, Grundwissen und Strategien für ein rechtzeitiges und zielgerichtetes Handeln zu vermitteln, um Rechtsverluste zukünftig zu vermeiden. Referent war Herr Rechtsanwalt Anno Werneke, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Herr Werneke ging in seinem Vortrag zuerst auf die allgemeinen Grundsätze im Verjährungsrecht ein und erläuterte diese. Sehr ausführlich und interessant wurde dann die Frage, in welchem Zeitfenster Gewährleistungsansprüche des Bauherrn bzw. Auftraggebers verjähren, beantwortet und aufgezeigt, welche Unterschiede hierbei zwischen BGB-Vertrag und VOB-Vertrag bestehen. Mit zahlreichen Beispielen hatten die Zuhörer sodann die Möglichkeit, ihr neu erworbenes Wissen zu testen und selbstverständlich Fragen zu stellen.

Im weiteren Verlauf ging Herr Werneke noch auf die Ansprüche des Bauherrn bzw. Auftraggebers gegenüber Architekten sowie Bauträgern ein, erläuterte den Zuhörern tückische Fallstricke und worauf es besonders zu achten gilt. Abschließend informierte Herr Werneke noch über Hemmung und Neubeginn der Verjährung sowie der Verjährung sonstiger Ansprüche.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Zuhörer dann nochmal die Möglichkeit, direkt Fragen an Herrn Werneke zu stellen. Abschließend konnte der Abend somit als überaus gelungen verbucht werden.

Vortragsveranstaltung im Oktober 2016

Wie Sie sich besser vor einem Einbruch schützen können


Vortrag_BollEin voller Erfolg war unsere Vortragsveranstaltung zum Thema „Wie Sie sich besser vor einem Einbruch schützen können.“ Als Referent konnten wir Herrn Martin Boll, Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Mannheim, gewinnen.

In seinem Vortrag ging Herr Boll zuerst auf die gängigen Meinungen und Vorurteile („Bei mir wird schon nicht eingebrochen, bei mir ist eh nichts zu holen…“) ein. Im weiteren Verlauf haben die Zuhörer dann mehr darüber erfahren, wo, wann und wie häufig überhaupt in Deutschland eingebrochen wird und dass über die Hälfte aller Wohnungseinbrüche tagsüber geschehen, bevorzugt in der dunklen Jahreszeit von Oktober bis März und auch überwiegend bei Abwesenheit der Bewohner. In der Regel kommen die Täter über Haus-, Wohnungs- und Nebentüren, aber auch durch Fenster sowie Balkon- bzw. Terrassentüren in das Innere der Wohnung bzw. des Hauses. Den besten Zugang bieten Wohnungen im Erdgeschoss oder im ersten Obergeschoss, aber auch freistehende Einfamilienhäuser, die durch Hecken oder Bäume dem Täter Sichtschutz gewähren, sind besonders betroffen. Ein weiteres Kriterium, nach denen Täter ihre Tatobjekte aussuchen, ist neben dem Risiko (Nähe von Nachbarn, Anwesenheit der Bewohner, Hunde, mögliche Fluchtwege, Alarmanlagen etc.) aber auch die Gelegenheit bzw. die Leichtigkeit, gegeben durch den beispielsweise nicht vorhandenen technischen Widerstand oder gekippte Fenster. Auch die Art und Höhe der Beute dient als weiteres Kriterium, wobei vor allem Bargeld, Schmuck und Kleinelektronik zum ausgewählten Diebesgut gehört.

Sehr ausführlich und interessant wurden dann die verschiedenen Einbruchmethoden und das gängige Werkzeug der Täter genauer erklärt, dem Zuhörer wurde aufgezeigt, wie schnell die Täter in der Wohnung bzw. dem Anwesen sind, das Hab und Gut durchsucht und das Objekt wieder verlassen wurde.
Vortrag_Boll_Koch
Um das geschilderte Szenario zu vermeiden, wurden die Zuhörer im zweiten Teil des Vortrags über nachträgliche Sicherungsmöglichkeiten informiert. Hier empfehlen sich für Fenster und Fenstertüren vor allem einbruchhemmende Beschläge nach DIN 18104 Teil 2, hierzu gehören u. a. Schließstücke und abschließbare Griffe aber auch Zusatzschlösser nach DIN 18104 Teil 1. Bei Nachrüstmöglichkeiten für Türen sollte ebenfalls darauf geachtet werden, lediglich DIN 18104 geprüfte und / oder VdS-anerkannte Produkte zu verwenden.

Bei Neuanschaffung von Fenster und Türen sollten Bewohner darauf achten, zertifizierte Elemente nach DIN EN 1627-1630 RC 1-6 zu verwenden, wobei diese Elemente mindestens die Widerstandsklasse RC 2 aufweisen sollten.

Zur Prävention dienen aber auch wachsame Nachbarn, so sollte man sich gegenseitig kennen, miteinander sprechen und über Veränderungen, wie z. B. eine Urlaubsreise oder Handwerker, informieren.

Da Herr Boll seinen Vortrag mit zahlreichen Fallbeispielen und Videos aus der Praxis unterlegte, Sicherheitsbeschläge mit Pilzköpfen sowie Schließstücke in die Runde reichte und die Zuhörer bereits während seinen Ausführungen die Möglichkeit hatten, Fragen zu stellen, blieb die Thematik durchgehend anschaulich, verständlich und interessant.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Zuhörer dann nochmal die Möglichkeit, direkt Fragen an den Referenten zu stellen, Informationsmaterial mitzunehmen und die mitgebrachten Nachrüstmöglichkeiten nochmal genauer zu betrachten. Abschließend konnte der Abend somit als überaus gelungen verbucht werden.

Infoveranstaltung im Juli 2013

Nachlassplanung und Vermögensnachfolge

Infoabend NachlassplanungGespickt mit wichtigen Informationen zeigte sich der Vortragsabend der Heidelberger Volksbank in Kooperation mit Haus & Grund Heidelberg in den Räumen der Volksbank in der Kurfürstenanlage. Bankkunden und Mitglieder würden gleichermaßen von den Ausführungen der Fachreferenten profitieren, versprach Toralf Weimer, Vorstand der Heidelberger Volksbank, den zahlreich erschienenen Gästen. „Jährlich werden in Deutschland rund 250 Milliarden Euro vererbt“, informierte Weimer. Damit das zu vererbende Vermögen und die Immobilien entsprechend den Wünschen des Erblassers in die richtigen Hände gelangen, sollten dafür frühzeitig Vorkehrungen getroffen werden. Auch Thilo Koch, Vorsitzender von Haus & Grund Heidelberg begrüßte die Gäste herzlich und richtete sich in seinen informativen Ausführungen an die anwesenden Immobilieneigentümer. Allein in Heidelberg vertrauen über 4.400 Mitglieder auf das Leistungsangebot und die Rechtshilfe des Vereins. Mietnomaden und Mietpreisbremse gehörten zu den zwei großen Themen in seinen Ausführungen.

Der Abend war durch die anwesenden Experten in zwei Themenschwerpunkte gegliedert: Generationenberater Karlheinz Pütz zeigte als ausgewiesener Vorsorgeplaner auf, wie wichtig Vorsorge, Vermögensnachfolge und Nachlassplanung sind. Darüber hinaus mahnte er an, rechtzeitig an eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu denken. „Ihr Erbe soll in die richtigen Hände gelangen“, betonte er. Jedoch hätten rund 70 Prozent der Deutschen für diesen Fall noch keine geeignete Regelung getroffen. Jedem jungen Brautpaar riet er, gleich nach dem Ja-Wort ein Testament aufzusetzen. Er empfahl, eine Erbengemeinschaft zu vermeiden. „Sie ist die geborene Streitgemeinschaft.“ Nachlassplanung sollte kein Tabuthema sein. Er erläuterte erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie den Erbvertrag und das Testament. In jedem Fall sollte ein Fachanwalt für Erbrecht und bei Bedarf ein Notar hinzugezogen werden. Das zu Hause erstellte, privatschriftliche Testament muss in jedem Fall in vollem Umfang eigenhändig geschrieben, mit Datum und Ort versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. „Das vielfach bekannte ‚Berliner Testament‘ ist ein Auslaufmodell“, warnte er.

Zweiter Experte im Bunde war Stefan Kern, Leiter der Immobilienabteilung der Heidelberger Volksbank. Er erläuterte Haus- und Wohnungseigentümern wie sie sich insbesondere im Alter finanzielle Vorteile sichern und unter dem Stichwort „Immobilienrente“ von ihrem Eigentum leben können. Heutige und künftige Seniorengenerationen werden immer älter, bleiben länger vital und wollen sich im Alter noch etwas leisten. Viele Ältere verfügen zwar über immobiles Vermögen, meist jedoch nicht über ausreichend Bargeld. „Wir können immobiles Vermögen mobil machen“, erklärte Kern unter dem Stichwort „Immobilienrente“. Ohne aus der Immobilie ausziehen zu müssen, werden Haus oder Wohnung ganz oder nur teilweise „verzehrt“. „Es gibt hier keine pauschale Lösung. Jeder hat andere Vorstellungen und Ziele“, betonte der Immobilienberater. Weiter erläuterte Kern verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise die eigene Immobilie für eine Verrentung genutzt werden kann. Im Anschluss konnten die Gäste mit den Experten im persönlichen Gespräch weiter ins Detail gehen.

Vortragsveranstaltung im Oktober 2012

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten von energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie von Umbauten im Rahmen des seniorengerechten Wohnens

Christian HoffmannEin voller Erfolg war unsere Vortragsveranstaltung zum Thema "Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten von energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie von Umbauten im Rahmen des seniorengerechten Wohnens". Referent war Dipl. Kfm. Christian M. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, von der Steuerberatungsgesellschaft SHP Scheffner & Hoffmann, die schon seit vielen Jahren unsere Mitglieder in steuerlichen Fragen berät.

Wie der Titel vermuten lässt, bestand der Vortrag aus zwei Teilen, wobei zuerst die Frage geklärt wurde, was man im steuerrechtlichen Sinne überhaupt unter energetischen Sanierungsmaßnahmen versteht. Danach erläuterte Hoffmann, wie zwischen Erhaltungsaufwand und (nachträglichen) Herstellungskosten zu unterscheiden ist. Zwar ist beides gesetzlich geregelt, durch Beachtung von Höchsteträgen und Fristen hat der Hauseigentümer jedoch tatsächlich noch einige Gestaltungsmöglichkeiten.

Der zweite Teil beschäftigte sich mit den Umbauten im Rahmen des seniorengerechten Wohnens, was korrekterweiße gemäß Steuerrecht "barrierefrei" lauten muss. Denn die Maßnahmen beziehen sich eben nicht ausschließlich auf Senioren, sondern auch auf Menschen mit jeder Art von Behinderung, gleich welchen Alters. Entsprechende Umbauten sind z. B. Einbau eines Treppenliftes, Beseitigung von Stolperfallen, Umbau von Duschen und WC-Sitzen usw. Hier kann neben den Abzugsmöglichkeiten als Werbungskosten oder über die Gebäudeabschreibung auch die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen in Frage kommen, speziell bei selbstgenutzten Immobilien.

Da Hoffmann seinen Vortrag mit zahlreichen Fällen und Rechenbeispielen aus der Praxis unterlegte und die Zuhörer bereits während seiner Ausführungen die Möglichkeit hatten Fragen zu stellen, blieb die Thematik durchgehend anschaulich und verständlich. So verabschiedete dann auch das Publikum den Referenten mit großem Applaus und der Abend konnte insgesamt als überaus gelungen verbucht werden.