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Rechtsberatung

  • Wohnungsmietrecht
  • Betriebskostenrecht
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  • Wohnungseigentumsrecht
  • Gewerbemietrecht und Pachtrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • allgemeines Immobilienrecht
  • Zwangsversteigerung/ Zwangsverwaltung
  • Makler-/Bauträgerrecht

Beratung

  • Erbrechtsberatung für Immobilieneigentümer (Erstberatung)
  • Architekten- und Energieberatung
  • Steuerberatung
  • Versicherungsberatung
  • Beratung Baufinanzierung und staatliche Förderungsmöglichkeiten (z. B. Kfw-Darlehen)
  • Telefonische Kurzauskünfte zu unseren Öffnungszeiten

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird im Januar eines Kalenderjahres fällig und richtet sich in seiner Höhe nach Art und Umfang Ihres Grundbesitzes.


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Beiträge

  • Stufe 1: 70 €
    (z. B. bei einer Eigentumswohnung)
     
  • Stufe 2: 90 €
    (z. B. Haus bis zu 2 vermietete Einheiten)
     
  • Stufe 3: 125 €
    (z. B. Haus bis zu 5 vermietete Einheiten)
     
  • Stufe 4: 140 €
    (z. B. Haus mit mehr als 5 verm. Einheiten)

Nicht unter den Regelbeitragssatz fallen Eigentümer

  • mit mehr als 5 Eigentumswohnungen
  • mit mehr als 20 Wohneinheiten (gewerbliche Vermieter).

Bitte nehmen Sie mit unserer Geschäftsstelle Kontakt auf, wir berechnen Ihnen gerne Ihren Mitgliedsbeitrag.